Der Arbeitskreis Fischwirtschaftsgebiet ist ein ständiger AK der AktivRegion, dessen Funktion in der Satzung festgeschrieben ist und auf der Anerkennung Glückstadts als Fischwirtschaftsgebiet basiert.
Der Arbeitskreis Fischwirtschaftsgebiet ist für die Auswahl der Projekte zuständig, die mit Mitteln aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds gefördert werden. Für das Fischwirtschaftsgebiet wurden eine eigene Strategie und das Kernthema „Glückstadt – Fisch und Elbe erleben“ erarbeitet.
Der AK Fischwirtschaftsgebiet setzt sich wie der Vorstand der AktivRegion aus öffentlichen und Wirtschafts- und Sozialpartnern zusammen. Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Arbeitskreises finden Sie hier.
Weitere Informationen zum AK Fischwirtschaftsgebiet Glückstadt finden Sie auf der Homepage des Stadt Glückstadt (www.glueckstadt.de) unter der Rubrik Verwaltung & Politik/Stadtentwicklung. Alternativ folgen Sie diesem Link.
Auszug aus der Vereinssatzung:
§ 15
Arbeitskreis Fischwirtschaftsgebiete
- Der Arbeitskreis Fischwirtschaft setzt sich zusammen aus den Vertretern der durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume benannten Fischwirtschaftsgebiete (Glückstadt). Vertreten sind alle Gruppen, die dem sozioökonomischen Bedarf der Fischwirtschaftsgebiete entsprechen (öffentliche und private Partner). Es herrscht das Proportionalitäts-prinzip gemäß Art. 61 Abs. 3 VO (EU) Nr. 508/2014.
- Er verabschiedet die Zielsetzungen und Strategien für diesen Bereich und entwickelt Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes in Ergänzung der übrigen Interventionen.
- Er ist Entscheidungsgremium als Gruppe entsprechend den Vorgaben des Europäischen Meeres- und Fischereifonds gemäß Art. 61 der VO (EU) Nr. 508/2014 in Verbindung mit Art. 34 Abs. 3 der VO (EU) Nr. 1303/2013.)
- Im Übrigen gilt der § 14 entsprechend.
Die Geschäftsordnung des Arbeitskreises wird zur Zeit überarbeitet.