Wie der Weg von Ihrer Projektidee über die Antragstellung auf Fördermittel bis zur Umsetzung Ihres Projektes aussieht, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
Projektidee | Sie haben eine Idee für ein Projekt und sind der Meinung, dass Sie dafür Fördermittel erhalten können? Dann nehmen Sie Kontakt mit der Geschäftsstelle oder dem Regionalmanagement auf und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch. Beachten Sie auch die Informationen zu den Kernthemen sowie die aktivregionsspezifischen Hinweise zur Förderung und die Förderrichtlinie des Landes. |
Beratungsgespräch | Im Beratungsgespräch sprechen wir mit Ihnen über die Fördermöglichkeiten und gehen mit Ihnen den möglichen Ablauf Ihres Förderprojektes durch. Zudem erhalten Sie Informationen über die nötigen Unterlagen für eine Antragsstellung. |
Projektentwicklung | Nach dem Beratungsgespräch haben Sie Zeit, die noch fehlenden Unterlagen und Angebote für einen Antrag zusammenzustellen. Gleichzeitig erhalten Sie von uns Unterstützung beim Ausfüllen der formalen Antragsunterlagen. Im Vorfeld klären wir mit dem für die Vergabe der Mittel zuständigen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) offene Fragen zu Ihrem Projekt. |
Antragsstellung | Der Antrag wird zuerst im Entscheidungsgremium der AktivRegion - dem Vorstand - eingereicht. Dieser tagt drei bis vier Mal im Jahr. Wenn Ihr Projekt hier positiv befürwortet wird, reichen Sie den formalen Antrag beim LLUR ein, welcher in der Regel nach zwei bis vier Wochen den Zuwendungsbescheid erteilt. |
Projektbeginn | Erst nachdem Sie den Zuwendungsbescheid vom LLUR erhalten haben, dürfen Sie mit Ihrem Projekt beginnen. Das bedeutet, dass Sie bis zu diesem Zeitpunkt zwar Vorplanungen leisten dürfen (Angebote einholen), aber noch keine Aufträge erteilen dürfen. |
Verwendungsnachweis |
Als Projektträger gehen Sie zunächst in Vorleistung. Den bewilligten Zuschuss können Sie nach Zahlung der Rechnungen mit dem Verwendungsnachweis anfordern. Bei einem längeren Projektzeitraum sind zudem Zwischenanforderungen möglich. Der Schlussverwendungsnachweis wird in der Regel ein bis zwei Monate nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes fällig. Bitte beachten Sie Datumsangaben und sonstigen Vorschriften und Bestimmungen Ihres Zuwendungsbescheides! Wir helfen Ihnen, wenn nötig, beim Einreichen der Unterlagen. |