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Vorstand

Der Vorstand ist das Entscheidungsgremium im Verein und für die Verteilung der Fördermittel aus dem Grundbudget zuständig.

Dazu stehen in den Jahren 2023 bis 2027 rund 2 Mio. Euro zur Bezuschussung von Projekten zur Verfügung. Hierfür trifft sich der Vorstand auf ungefähr 4 Sitzungen pro Jahr. Er setzt sich aus insgesamt 12 Personen zusammen, wobei fünf kommunale PartnerInnen und sieben zivilgesellschaftliche, Wirtschafts- oder SozialpartnerInnen aus Verbänden oder privaten Unternehmen der Region vertreten sind.

Aktueller Vorstand

(v.l.): Michael Lantau, Dr. Reinhold Wenzlaff, Silke Dibbern-Voß, Gerd Sievers,
Manfred Schmiade, Corinna Ahrens-Gravert, Ida Sieh, Dr. Maria Meiners-Gefken

Es fehlen: Rolf Apfeld, Heiko Wiese, Maren Westphalen

 

Kommunale Mitglieder                                                   
 Wirtschafts- und Sozialpartner
   
Claudia Buschman, vormals Dr. Reinhold Wenzlaff, CDU-Kreistagsfraktion Corinna Ahrens-Gravert, privat
   
Niels Jurgons, vormals Manfred Schmiade, SPD-Kreistagsfraktion Silke Dibbern-Voß, privat
   
Michael Lantau, LVB Amt Horst-Herzhorn Dr. Maria Meiners-Gefken, VHS Krempe e.V.
   
Heiko Wiese, LVB Amt Wilstermarsch Gerd Sievers, Kreishandwerkerschaft
   
Rolf Apfeld, Bürgermeister Glückstadt Ida Sieh, Kreisbauernverband Steinburg
   
 

Maren Westphalen, Kreislandfrauenverband Steinburg

   
  Kara Marie Ehlers, privat, U25-Mitglied

 

 

Zuständigkeiten des Vorstandes gemäß Satzung

  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung,
  • Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
  • Auswahl der zu fördernden Projekte (mit Ausnahme der Projekte des EMFF),
  • laufende Steuerung und Überwachung der Erarbeitung und Umsetzung des Entwicklungs- konzeptes und der Projekte,
  • die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern,
  • das Einsetzen von Arbeits- und Projektgruppen,
  • Erstellung des Jahresberichtes,
  • Buchführung über die Einnahmen und Ausgaben des Vereines,
  • Abschluss und Kündigung von Dienst- und Arbeitsverträgen,
  • Vergabe von Aufträgen.

Verantwortlichkeiten im Zuge der Erarbeitung und Umsetzung der Entwicklungsstrategie

  • Durchführung des LAG-internen Monitoring
  • Zuarbeit für Monitoring, Evaluation und für die Arbeiten der Deutschen Vernetzungsstelle und der Europäischen Beobachtungsstelle
  • Mitarbeit bei den zustehenden Arbeiten zur Vernetzung (Austausch von Erfahrungen).

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