Regionalbudget
„Gemeinschaft macht Zukunft“
Wir unterstützen Veränderung auch im Kleinen!
Liebe Mitglieder der AktivRegion Steinburg,
auch im Jahr 2024 möchte die AktivRegion Steinburg kleine Projekte bis zu 20.000,00 € Bruttokosten mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) unterstützen. Ab sofort können Projektträger Anträge für Klein(st)projekte im Rahmen des Regionalbudgets stellen.
Mit diesem Sondernewsletter möchten wir Sie über die Inhalte des zusätzlichen Förderangebotes informieren.
Ihr Vorstand & Regionalmanagement
Wir - Christian Holst, Olaf Prüß und Katharina Schmitt - kümmern uns um Ihre Projektideen und Förderfragen. Sie erreichen uns unter 04821 - 40 30 280 und oder 04821 - 94 96 32 30 und
Förderschwerpunkte und Maßnahmen
Förderausschlüsse
Antragsberechtigung
Rahmenbedingungen
Auswahlverfahren
Umsetzungszeitraum
Beratung und Antragsverfahren
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Förderschwerpunkte und Maßnahmen
Gefördert werden Klein(st)projekte, deren Realisierung insgesamt nicht mehr als 20.000 Euro (brutto) kostet.
Dazu müssen die Inhalte zur Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie der LAG AktivRegion Steinburg e.V. beitragen und dem GAK-Rahmenplan nicht widersprechen.
Die AktivRegion legt dabei den Förderschwerpunkt auf kleinere Investitionen, die neue Kultur-, Teilhabe- und Gemeinschaftsangebote ermöglichen, erneuerbare Energien nutzen, die touristische Infrastruktur verbessern oder nachhaltige Erlebnisse schaffen.
Wir fördern Maßnahmen, die:
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die Nutzung von erneuerbaren Energien in öffentlicher, gemeinwohlorientierter oder bürgerschaftlicher Trägerschaft ermöglichen
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neue Kultur-, Teilhabe- und Gemeinschaftsangebote, v.a. in Einrichtungen der Daseinsvorsorge und an öffentlichen Plätzen, schaffen
-
die öffentliche touristische Infrastruktur, v.a. Fahrradrastplätze an Radfernwegen und regionalen Radrouten, verbessern
- nachhaltige Erlebnisse in den Bereichen Natur, Wasser und Kulinarik/regionale Kultur anbieten
Förderausschlüsse
Im GAK-Rahmenplan sind Förderausschlüsse benannt, die hier exemplarisch aufgeführt und um Förderausschlüsse der Integrierten Entwicklungsstrategie der AktivRegion ergänzt werden:
Nicht förderfähig sind:
- Ersatz- und Sanierungsmaßnahmen
- Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe
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Teilvorhaben einer Gesamtmaßnahme
- bereits begonnene Projekte
- Konzepte, Studien und Planungsarbeiten
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- Einzelbetriebliche Beratung
- Bau- und Erschließungsvorhaben
- Kauf von Tieren
- Laufender Betrieb
- Unterhaltungsmaßnahmen
- Sachleistungen, unbare Eigenleistungen
- Grundstückserwerb
- Umstellung auf LED-Beleuchtung
- Honoraraufträge und Personalleistungen
- Maßnahmen an Schwimmbädern, Sportanlagen und Friedhöfen
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind:
Öffentliche Träger, also Kommunen, kommunale Zweckverbände, kommunale Gesellschaften, kirchliche Institutionen, Körperschaften öffentlichen Rechts
Gemeinnützige Träger, d. h. alle vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannten Träger - also gemeinnützig anerkannte Vereine, Stiftungen oder gGmbH
Sonstige Träger, somit Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen sowie eingetragene Vereine
zum Anfang
Rahmenbedingungen
Förderquote: 80 % der förderfähigen Kosten
Mindestfördersumme: 3.000 Euro
Höchstfördersumme: 16.000 Euro
Die Gesamtkosten für ein Projekt dürfen sich auf maximal 20.000 Euro (brutto) belaufen. Bei höheren Projektkosten ist das Gesamtprojekt nicht förderfähig.
Bei einer Förderquote von 80 Prozent erhalten die Antragsteller dann eine Zuwendung in Höhe von maximal 16.000 Euro. Dazu müssen alle eingereichten Kostenpositionen auch als förderfähig anerkannt werden (siehe hierzu auch unter dem Punkt Förderausschlüsse auf dem Infoblatt).
Es handelt sich um eine Bruttoförderung, d.h. die Bruttokosten können abgerechnet werde - es sei denn, die Antragsteller sind vorsteuerabzugsberechtigt.
Die Mindestfördersumme für ein Projekt beträgt 3.000,00 Euro. Bei einer Förderquote von 80 % müssen die Gesamtkosten folglich mindestens 3.750,00 Euro betragen.
Auswahlverfahren
Antragsfrist: 29.02.2024
Bis zum 29.02.2024 können Anträge im Original unterschrieben inkl. Anlagen bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Nachträglich eingereichte oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Alle beantragten Kostenpositionen müssen mit einem nachvollziehbaren Angebot belegt werden. Auf der Homepage unter www.leader-steinburg.de sind unter der Rubrik „Regionalbudget“ alle Antragsformulare sowie weitere Erläuterungen hinterlegt.
Im anschließenden Auswahlverfahren werden die Projekte nach festgelegten Kriterien (siehe Bewertungsbogen) bewertet und im Vorstand der AktivRegion als zuständiges Auswahl- und Entscheidungsgremium beraten. Die Zuteilung der Mittel aus dem Regionalbudget erfolgt nach dem Projektranking, d. h. die Projekte mit der höchsten Bewertung erhalten eine Förderzusage.
zum Anfang
Umsetzungszeitraum
Projektbeginn: nach Erhalt des Zuwendungsvertrages (voraussichtlich April/Mai 2024)
Projektende: 31.10.2024
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, sobald der Zuwendungsvertrag unterzeichnet ist. Nach Unterzeichnung können Aufträge erteilt und Kosten ausgelöst werden.
Um eine Förderung zu erhalten, muss die Maßnahme bis zum 31.10.2024 abgeschlossen und der Verwendungsnachweis bei der Geschäftsstelle eingereicht sein.
Eine Auszahlung der Fördersumme ist erst nach Prüfung der Unterlagen möglich und erfolgt voraussichtlich im Dezember 2024.
Eine Vorfinanzierung der Projektkosten ist bis zum Jahresende sicherzustellen.
Bitte beachten Sie, dass die Zuwendung vorbehaltlich der bereitgestellten Landeshaushaltsmittel erfolgt. Das bedeutet, dass erst mit Zusendung des Zuwendungsvertrags feststeht, dass die Förderung - vorausgesetzt, die Maßnahme wird den Vorgaben entsprechend umgesetzt - gewährt werden kann. Stehen keine oder nicht genügend Mittel im Haushalt zur Verfügung, wird das Projekt trotz Auswahl des Vorstands der AktivRegion keine Förderung über das Regionalbudget 2024 erhalten können.
Beratung und Antragsverfahren
Katharina Schmitt vom Büro RegionNord ist gern bei der Antragstellung und Projektberatung behilflich.
Bitte richten Sie hierzu eine formlose E-Mail mit einer kurzen Projektbeschreibung nebst Kostendarstellung an:
Auf der Homepage unter www.leader-steinburg.de sind unter der Rubrik „Regionalbudget" alle Antragsformulare sowie weitere Erläuterungen hinterlegt.
Die Anträge richten Sie bitte an:
LAG AktivRegion Steinburg e. V.
c/o RegionNord
Talstraße 9
25524 Itzehoe
RegionNord übernimmt die fachliche und administrative Bearbeitung der eingereichten Förderanträge für den Vorstand der LAG AktivRegion Steinburg e. V.
Diese Förderung bieten wir im Gesamtgebiet der AktivRegion Steinburg an.
Analog läuft derzeit ein ähnlicher Projektaufruf in der AktivRegion Holsteiner Auenland (http://www.aktivregion-holsteinerauenland.de/foerderung/regionalbudget; dies ist relevant für Projekte aus dem Amt Kellinghusen).
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