Der Vorstand wählt Projekte anhand von Auswahlkriterien aus. Dazu werden die vorliegenden Anträge anhand eines Auswahlbogens bewertet und auf Basis der erzielten Punktzahl in Relation gestellt. Am Ende einer jeden Projektbeiratssitzung wird ein Ranking der beschlossenen Projekte erstellt.
Um überhaupt als Förderprojekt beschlossen werden zu können, muss ein Projekt die Mindestpunktzahl erreichen. Diese liegt für Konzeptionen und Studien bei 10, für sonstige Maßnahmen bei 14 Punkten. In diesem Fall liegt die maximale Höchstfördersumme bei 50.000 Euro. Erreicht ein Projekt 22 oder mehr Punkte kann die Fördersumme bis zu 100.000 Euro betragen.
Der Vorstand kann im Einzelfall keine Ausnahmen von den Fördereckdaten (Fördersumme und -quote) und den Projektauswahlkriterien erlassen, ein transparentes Auswahlverfahren und die Anwendung der Auswahlkriterien haben höchste Priorität. Änderungen der Fördereckdaten und Projektauswahlkriterien bedürfen eines Beschlusses und müssen der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden. Erst dann ist deren Anwendung zulässig.
Die derzeit gültigen Projektauswahlkriterien finden Sie hier (pdf)