Fördermaßnahme
Mittels einer Anschubfinanzierung über die Projektlaufzeit von drei Jahren möchte die Gemeinde den Bedarf und die Inanspruchnahme für eine sogenannte Kümmer*In austesten. Es soll eine halbe sozialversicherungspflichtige Stelle geschaffen werden, mit einem Stundenumfang von 19,5 Stunden.
Ausgangslage
Brokdorf gehört mit seinen gut 1.000 Einwohnern zum Amt Wilstermarsch. Das Durchschnittsalter der Brokdorfer (46,4 Jahre) liegt über dem Landesdurchschnitt (45,4). Der Anteil der Senioren in der Gemeinde wird weiter steigen. Ihr Wunsch ist es, in der Gemeinde möglichst lange wohnen zu können und am Gemeinschaftsleben teilzuhaben. Als Flä-chengemeinde mit guter Grundversorgung, ohne eigenes Hausarztangebot und mit nur eingeschränktem ÖPNV-Angebot wird die unterstützende Mobilität für ältere Menschen immer wichtiger.
Aufmerksam hat die Gemeinde die Arbeit der Kümmer*in Neuenbrook verfolgt und sich ausführlich über das dortige Kümmerinmodell informiert. Die Gemeinde sieht auch in der eigenen Gemeinde Bedarf für die Einrichtung einer entspre-chenden Stelle. Dieser Bedarf wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung des Ortsentwicklungskonzeptes bestätigt.gt.
Entwicklungsziele
• Verbesserung des Angebots für Senioren und Seniorinnen in der Gemeinde
• Aufbau eines neuen nachhaltigen Unterstützungsangebotes
Wirkung der Maßnahme
Im Sinne der Daseinsvorsorge hat sich die AktivRegion Steinburg zum Ziel gesetzt, Angebote der Daseinsvorsorge nachhaltig zu etablieren. Die Fördermaßnahme 4: „Betreuung und Versorgung von älteren Menschen unterhalb der „Pflegegrenzen“ ist ein Ansatz, um den Auswirkungen des demografischen Wandels zu begegnen. Die Etablierung einer Kümmer*in-Stelle fällt unter diese Fördermaßnahme. Das Projekt trägt zur Zielerreichung für neu geschaffene Angebote im Kernthema bei.