Ausgangslage:
Das Grundstück war bis Ende 2015 im Besitz des Schulverbandes Wilstermarsch. Die Gebäude wurden ehemals als Förderschule genutzt. Es ist in der Nähe des Ortskerns direkt am Stadtpark gelegen. Das Hauptgebäude stand mehrere Jahre leer (ca. 5 Jahre) und zum Verkauf. Die Schlichtbauten wurden übergangsweise als Kindertagesstätte genutzt. Im letzten Jahr hat sich ein Förderverein „Alte Schule am Stadtpark“ gegründet, der in einem Teilbereich der Schule ein Tanz- und Kulturangebot angeboten hat. Durch den Verkauf des Geländes erlosch der Mietvertrag zwischen Schulverband und Kulturverein
Entwicklungsziele und Wirkung der Maßnahme:
Das zentrumsnahe Gelände soll durch die Neubebauung belebt werden. Es wird eine Investition von ca. 4,5 Mio. € im Ortskern ausgelöst. Die Behindertenwohngruppe wird ein überörtliches Einzugsgebiet bedienen können. Sie ist in der Wilstermarsch einmalig und auch darüber hinaus modellhaft. Durch die angestrebte 24-Stundenbetreuung der Wohngruppe werden ca. 3-4 Arbeitsplätze entstehen. Das geplante Vorhaben unterstützt das „Zukunftskonzept Daseinsvorsorge Wilster und Wilstermarsch“ (Februar 2014), das u.a. Entwicklungsziele und Empfehlungen für die Schaffung seniorengerechter- bzw. barrierearmer Wohnungen beinhaltet.
Das Vorhaben fällt damit unter die Maßnahmen 6 (Etablierung neuer Wohnformen) und 9 (Etablierung neuer Funktio-nen in nicht mehr marktfähigen Innerortsleerständen in Ortskernen und Ortsbildprägenden Gebäuden) der AktivRegion Steinburg im Kernthema Allianzen der Daseinsvorsorge. Für private Maßnahmen setzt die AktivRegion hier eine positive Stellungnahme der Standortkommune vorausgesetzt. Abriss ist nur möglich, wenn eine Nachfolgenutzung des Geländes erfolgt. Diese Nachnutzung erfolgt. Mit dem Antrag werden ausschließlich die vorbereitenden Kosten und Kosten für die Herrichtung des Grundstücks beantragt. Diese Maßnahmen hat der Vorstand der LAG bei privaten Wohnprojekten als Fördermöglichkeit benannt.
Fördergegenstand sind
- der Abriss der der Gebäude auf dem Gelände
- folgende Herrichtungsmaßnahmen:
- Baumfällarbeiten
- Rückbau Hausanschlüsse bis in den öffentlichen Raum
- Kampfmittelräumen (der Bereich um den Stadtkern herum ist Kampfmittelverdachtsfläche)
- folgende Planungskosten
- Schadstoffuntersuchungen Gebäude und Asphalt-Schulhof
- Beweissicherung Umgebungsbebauung
- Baugrunderkundung
- Sicherheits-Gesundheitsschutz-Koordinator für Abbrucharbeiten
Die Maßnahmen legen die Basis für die Neubebauung des Grundstücks mit 8-10 behindertengerechten Eigentumswohnungen für Senioren (Phase I, Investitionsvolumen 2,5 Mio. €) und eine Behindertenwohngruppe mit 8-10 Wohnungen (Phase II, Investitionsvolumen: 2 Mio. €). Die Stadt Wilster wird eventuell das Stadtarchiv in das Wohngebäude integrieren.