Fördermaßnahme
Gegenstand der Förderung ist eine Gestaltungsplanung für das Außengelände rund um den Wasserturm und den Burggraben und die Erstellung eines Nutzungskonzeptes für den Wasserturm.
Ausgangslage:
Die Stadt Krempe ist Eigentümerin des ehemaligen Burggrabens und angrenzender Grundstücke wie dem Mühlen-berg mit Ehrenmal und Wasserturm sowie dem Haus der Krempermarsch und dem Feuerwehrgerätehaus. Der Burg-graben, der Mühlenberg und das Haus der Krempermarsch sind als Denkmal-Ensemble eingetragen.
Das Gelände um den Burggraben hat schon aus historischen Gesichtspunkten viel Potenzial und bildet das grüne Zentrum der Stadt. Angrenzend befindet sich das Schul- und Sportzentrum sowie das Haus der Krempermarsch, wel-ches Treffpunkt und Heimat vieler städtischer Vereine, wie z.B. der Stadtkapelle, der Gilde und der VHS ist. Die Rats-versammlung hat beschlossen, das Gelände entsprechend aufzuwerten und möchte sich planerischen Rat bei der Entwicklung von Ideen für eine zukünftige Nutzung einholen.
Seit 1980 ist die Stadt Krempe Eigentümerin des Wasserturmes auf dem Mühlenberg. Der Turm ist als kulturhistori-sches Denkmal eingetragen und wurde in der Zeit von 2018 bis 2022 aufwändig saniert. Nach Abschluss der Sanie-rungsarbeiten zeigt sich der Turm in seiner ursprünglichen Form. Das bedeutet jedoch auch, dass derzeit keine Nut-zung für andere Zwecke, z.B. als Aussichtsturm o.ä. möglich ist. Vor der Sanierung hat die Stadt versucht, den Turm zu veräußern. Interessenten hatten dabei insbesondere im Blick, den Turm für eine wohnliche Nutzung herzurichten. Diese Möglichkeit wurde jedoch bisher aus Gründen des Denkmalschutzes und des Baurechts abgelehnt.
Die Stadt möchte mit einem Nutzungskonzept prüfen, welche Umnutzung (Aussichtsturm, Kletterturm, etc.) umsetzbar wäre und mit welchem Aufwand dies verbunden ist. So wäre bspw. vorstellbar, den Wasserturm als lebendiges In-dustriedenkmal und damit als Lernort umzufunktionieren. In einem ersten Schritt könnte die Herrichtung der beste-henden Einrichtung als Anschauungsobjekt für die ursprüngliche Funktion als Wasserturm dienen. Als Betriebsbau-werk der Wasserversorgung, diente der Hochbehälter zur Speicherung von Trink- oder Brauchwasser. Mit dem Hoch-behälter wurde neben der Bereithaltung einer temporär ausreichenden Wassermenge auch für einen ausreichenden und gleichmäßigen Druck im angeschlossenen Wassernetz gesorgt.
Die räumlichen Möglichkeiten könnten durch das Einziehen einer weiteren begehbaren Ebene deutlich erweitert wer-den. Ob und wie dies jedoch baulich umsetzbar ist und inwieweit hierdurch eine weitere Nutzung sinnvoll und möglich ist, kann nur durch ein Fachbüro festgestellt werden.
Das Ortskernentwicklungskonzept der Stadt Krempe empfiehlt die Maßnahme: „Für die aufgezeigten potenziellen Nutzungen, wie auch ggf. für weitere noch zu entwickelnde Nutzungsansätze ist eine vertiefte Prüfung u.a. durch Machbarkeitsstudien notwendig. In Hinblick auf das (dann) präferierte Nutzungskonzept, könnte eine baulich-funktionale Anpassung des Innenraums (inkl. Dach-/potenzieller Aussichtsbereich), sowie eine gestalterisch-funktionale Anpassung der Freifläche erfolgen“
Der Bereich um den Burggraben ist ein generationsübergreifender Begegnungsort zur Förderung des gemeinschaftli-chen Zusammenlebens, des bürgerschaftlichen Engagements, von kulturellen Aktivitäten, der Traditionspflege, der Kinder- und Jugendarbeit sowie des Sportes durch entsprechende Freizeitangebote. Das Gelände und die Einrichtun-gen dienen der Daseinsfürsorge zur Sicherung der Attraktivität und Lebensqualität und zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der gesamten Stadt.
Entwicklungsziele:
1. Erstellung einen Nutzungskonzeptes für den Wasserturm
2. Gestaltungsplanung für den Bereich um den Wasserturm und den Burggraben
Die historische Bausubstanz soll erhalten und durch neue Nutzungen soll die Aufenthaltsqualität gesteigert wird. Schaffung von barrierefreien oder zumindest barrierearmen Zugängen und Wegen.
Das Konzept wird eine Bestandsaufnahme, ein Nutzungs- und Gestaltungskonzept sowie eine Kostenermittlung für die Maßnahmen beinhalten.
Wirkung der Maßnahme
Das Projekt wirkt dabei auf die Ziele „Sicherung und Etablierung von nachhaltigen Angeboten der Daseinsvorsorge“ und wird „Investitionen im Ortskern auslösen“. Es stärkt den Ortskern. Es handelt sich um die Maßnahme 1 (Entwick-lung von Konzepten) der AktivRegion im Kernthema „Allianzen der Daseinsvorsorge“. Der Projektansatz wurde im Nachtrag des Ortsentwicklungskonzept von 2021 benannt.
Die anschließende Umsetzung des Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes löst Investitionen im Ortskern aus.