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Neues Leben auf alten Höfen - Beratung zur Inwertsetzung der landwirtschafltichen Baukultur

Für die Projektlaufzeit von drei Jahren (Juni 2018 – Mai 2021) soll im gesamten Kreis Steinburg (Projektgebiet) ein Beratungsangebot für Eigentümer von erhaltenswerten historischen Gebäuden oder Kulturdenkmalen mit landwirtschaftlichem Bezug (Fachhallenhäuser, Barghäuser, Scheunen, Katen sowie Wohn- und Wirtschaftsgebäude) angeboten und die Ergebnisse dokumentiert werden. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Kooperationsprojekt der AktivRegionen Holsteiner Auenland und Steinburg.

Ausgangslage

Die regionale Baukultur ist ein wichtiger und ganz wesentlicher Bestandteil der Kulturlandschaft. Das bestätigen auch die Ergebnisse der im Forschungsvorhaben Regiobranding des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durchgeführten Haushaltsbefragung und qualitative Interviews. Dort wurden von den Befragten die historischen Ortskerne mit ihren Marktplätzen und Kirchen sowie die Geschichte Glückstadts als besondere Merkmale der Region herausgestellt. Aber auch die Hauslandschaft der Elbmarschen mit den beiden Bauernhaustypen, dem Fachhallenhaus mit Durchgangsdiele und dem Barghus, das nur in der Wilstermarsch zu finden ist, wurden als charakteristisch und identitätsstiftend erkannt.

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft sowie die anhaltende Milchkrise führen seit Jahren zu einem Sterben der landwirtschaftlichen Höfe. Einhergehend mit dem Prozess des demografischen Wandels kommt es zunehmend zu Leerständen und zum Verfall von wertvollen und kulturlandschaftsprägenden Gebäuden im ländlichen Raum. In den Elbmarschen sind dadurch auf Dauer auch die charakteristischen Marschensiedlungen in ihrem Bestand und in ihrer Wahrnehmung bedroht.

In den im Rahmen des Forschungsprojektes geführten Diskussionen wurde immer wieder auf fehlenden Beratungsangebote für die Probleme und Sorgen der Hauseigentümer hingewiesen. Dabei standen folgende Fragen im Vordergrund: Welche Möglichkeiten der Nutzung und Umnutzung bestehen und welche baurechtlichen Aspekte sind dabei zu berücksichtigen? Wie können die zumeist großen landwirtschaftlichen Gebäude erhalten, modernisiert und energetisch aufgewertet werden? Wie hoch ist der Kostenaufwand und welche Fördermöglichkeiten bestehen? Nur mit einer guten Wissensgrundlage und tragfähigen Konzepten für die erhaltenswerten Gebäude können Perspektiven für die besondere Hauslandschaft der Steinburger Elbmarschen und des Kreises Steinburg aufgezeigt werden.

Fördermaßnahme

Die Förderung soll von Eigentümer/innen von erhaltenswerten und kulturlandschaftsprägenden Gebäuden oder Kulturdenkmalen mit landwirtschaftlichem Bezug beantragt werden können. Die Förderung bezieht sich dabei auf Fachhallenhäuser, Barghäuser, Scheunen, Katen sowie Wohn- und Wirtschaftsgebäude, die in der Regel vor 1945 errichtet wurden. Voraussetzung einer Förderung ist, dass die Bausubstanz ortsbild- bzw. landschaftsbildprägend ist.

1. Die Beratung umfasst zwei Module:

  • Eigentümer bzw. in Ausnahmefällen auch ernsthafte Kaufinteressenten von erhaltenswerten und kulturlandschaftsprägenden Gebäuden oder Kulturdenkmalen mit landwirtschaftlichem Bezug können eine kostenfreie Erstberatung (bis max. 250,00 Euro) erhalten. Nach der Erstberatung legt der zu Beratende fest, ob die Ideen weitergeführt werden, ein Nutzungskonzept erstellt werden soll und welche Behörden weiter eingebunden werden sollen.
  • Sofern dann Bedarf besteht, werden erste Erhaltungs- und Nutzungsperspektiven entwickelt und Konzepte für die Erhaltung, Nach- und Umnutzung der Gebäude mit Vorentwurfsplanung erstellt. Dabei soll auch die energetische Optimierung der Gebäude einbezogen werden. Der Umfang dieser Leistungen beträgt bis max. 2.500,00 Euro pro Objekt. Hierbei haben die Eige-tümer einen Eigenanteil von 10% zu tragen.


2. Um das Beratungsangebot im Projektgebiet bekannt zu machen und potenzielle Interessenten zu informieren und für die Beratung zu gewinnen, wird der Träger ein externes Projektmanagement beauftragen. Dieses dokumentiert auch den Gesamterfolg des Projektes.

Entwicklungsziele
Das Projekt stellt eine „Maßnahme zur Entwicklung und Umsetzung von Konzepten (z. B. regionales Daseinsvorsorge-konzept, Ortskernkonzept, Leerstandsmanagement)“ im Kernthema „Nachhaltige Daseinsvorsorge“ dar.

Im Projekt werden folgende Indikatoren vom Projektmanagement erhoben und dokumentiert:
• Ausgelöste Investitionen gesamt und unterteilt nach Investitionen in Ortskernen und im Außenbereich auf Basis der Umnutzungskonzepte, Zielinvestition: 1,5 Mio. €
• Anzahl der Erstberatungen, Ziel: 50
• Anzahl der erstellten Umnutzungskonzepte, Ziel: 30 - davon: modellhafte Konzepte/ Vorhaben: 5
• Anzahl geschaffener Arbeitsplätze auf Basis der Umnutzungskonzepte, Ziel: 2
• Anzahl gesicherter oder neu etablierter Angebote der Daseinsvorsorge, Ziel: 3
• Anzahl der Projekte, die eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes (z.B. durch energetische Sanierungsmaßnah-men) beinhalten. Der Nachweis erfolgt auf Basis der Umnutzungskonzepte, Ziel: 6.

Mit dem kostenlosen Beratungsangebot soll ein niederschwelliges Erstberatungsangebot geschaffen werden, um Eigentümern die Möglichkeit zu bieten, sich über mögliche Umnutzungs- bzw. Nachnutzungsalternativen zu informieren. Ziel ist sowohl die fachliche Beratung als auch das Aufzeigen von finanziellen Unterstützungsangeboten und Fördermöglichkeiten, um die Eigentümer nicht nur ideell sondern auch finanziell zu unterstützen. Langfristig geht es um den Erhalt der kulturlandschaftsprägenden Haustypen in dieser Region und die Unterstützung der Hauseigentümer beim Erhalt sowie der Um- und Weiternutzung dieser identitätsstiftenden regionalen Baukultur.

Wirkung der Maßnahme

Die Maßnahme wirkt während der Umsetzung auf die kernthemenübergreifenden AktivRegions-Ziele: Arbeitsplätze, Entwicklung und Erprobung modellhafter Lösungen sowie auf die kernthemenrelevanten Ziele: geschaffene Arbeitsplätze, modellhafte Konzepte und Vorhaben, gesicherte und geschaffene Angebote sowie ausgelöste Investitionen, welche über das Projektmanagement dokumentiert werden.

Information

  • Antragsteller: Kreis Steinburg
  • Trägerschaft: Öffentlicher Träger
  • Projektkosten (in Euro): 183.855,00
  • Fördersumme (in Euro): 100.000,00
  • Förderquote (in Prozent): 65
  • Landesmittel (in Euro): 0,00
  • Zeitraum: 2018, 2019, 2020, 2021
  • Status: Bewilligt
  • Kernthema: Kernthema

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